Zurechnungsbesteuerung bei Familienstiftungen: Verstoß gegen EU-Recht?
Die Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 Abs. 6 AStG ist auf in EU- und EWR-Staaten ansässige Stiftungen beschränkt und verstößt deshalb gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.