Nord Stream 2: Endgültige Niederlage für die Klimastiftung ?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Nord Stream 2: Endgültige Niederlage für die Klimastiftung ?

Die Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern muss 9,8 Millionen Euro Schenkungssteuer auf eine Spende von Nord Stream 2 zahlen, da die Stiftung nicht die erforderlichen gemeinnützigen Kriterien erfüllte (BFH, Urt. v. 13.8.2025, Az. II R 12/24).

Worum geht es?

Die Klimaschutzstiftung wurde Anfang 2021 gegründet. Hauptziel war es, den Bau der Nord Stream 2-Pipeline für russisches Erdgas vor Sanktionsdrohungen der USA zu sichern. Nach Fertigstellung der Pipeline sollten ausschließlich Umweltprojekte unterstützt werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern brachte 200.000 Euro in die Stiftung ein, während Nord Stream 2, ein Tochterunternehmen von Gazprom, 20 Millionen Euro beisteuerte.

Obwohl das Finanzamt in Ribnitz-Damgarten zunächst von einer Steuerbefreiung ausging, änderte sich diese Einschätzung nach Intervention des Finanzministeriums. Die Stiftung müsse demnach mangels Gemeinnützigkeit die Schenkungssteuer zahlen. Die Stiftung zahlte die Steuer unter Protest und klagte vor dem Finanzgericht, das jedoch zugunsten des Staates entschied.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Stefan Dinse, Stock-Fotografie-ID: 1389915164 

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