Keine Wiedergutmachung für AfD-nahe Stiftung
2019 hatte der Bundestag die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung rechtswidrig von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Eine Wiedergutmachung gibt es aber nicht (BVerfG, Urt. v. 19.02.2025, Az. 2 BvE 3/19).
Worum geht es?
Die AfD hatte bei dem Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Erlass einer nachträglichen Vollstreckungsanordnung gestellt. Sie hatte versucht, Nachzahlungen in Höhe von jeweils 900.000 Euro für die Jahre 2019, 2020, 2021 für die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) zu erhalten. Die DES war bisher von der staatlichen Stiftungsförderung ausgeschlossen.
Dem jetzigen Antrag lag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.02.2023 zugrunde, in welchem festgestellt wurde, dass die bisherige Praxis zur staatlichen Finanzierung von parteinahen Stiftungen verfassungswidrig war. Die Finanzierung wurde bis 2023 lediglich jährlich im Haushaltsplan festgeschrieben, ein formelles Gesetz zur Finanzierungsregelung fehlte. Eine Stiftung erhielt dann sogenannte staatliche Globalzuschüsse, wenn die Partei, der sie nahestand, mindestens zweimal in Folge mit Fraktionsstärke im Bundestag vertreten war.
Die AfD ging zunächst im Wege des Organstreitverfahrens gegen den Ausschluss ihrer Stiftung vor. Die Regierung hatte die DES nach der damaligen staatlichen Förderungspraxis schlicht nicht berücksichtigt. Darin sah die AfD einen Verstoß gegen ihr Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz und das Willkürverbot. Das BVerfG stimmte in seiner Entscheidung aus 2023 der AfD-Argumentation 2019 zu und bejahte einen Verstoß gegen die Chancengleichheit. Es mangele an einer Rechtsgrundlage, die einen Eingriff rechtfertigen könne. Mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz wurde später eine solche geschaffen.
Das Urteil von 2023 ging der AfD aber nicht weit genug. Sie beantragte den Erlass einer nachträglichen Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Drazen Zigic, Stock-Fotografie-ID: 1996170943
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