Freibetrag bei Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Freibetrag bei Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung

Bei Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als „entferntest Berechtigter“ zum Schenker derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potentiell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann (BFH, Urt. v. 28.02.2024, Az. II R 25/21).

Worum geht es?

Die Klägerin errichtete zusammen mit ihrem Ehemann eine Familienstiftung. Der Steuerwert des übertragenen Vermögens beträgt über 400.000 €. In der Stiftungssatzung wurde angegeben, die Familienstiftung habe zum Zweck die angemessene Versorgung der Klägerin und ihres Ehemannes, die angemessene finanzielle Unterstützung der Tochter der Stifter sowie die der weiteren Abkömmlinge des Stammes der Stifter nach Wegfall der vorherigen Generation. 

Das Finanzamt sah für Zwecke der Schenkungssteuer hinsichtlich der Übertragung des Vermögens auf die Familienstiftung als „entferntest Berechtigten“ im Sinne des § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG die in § 3 c) der Stiftungssatzung angeführten „weiteren Abkömmlinge“ an. Es ordnete den Erwerb der Steuerklasse I zu und brachte für die „übrigen Personen der Steuerklasse I“ einen Freibetrag in Höhe von 100.000 € in Abzug. Die Schenkungsteuer wurde zuletzt mit einem Änderungsbescheid in Höhe von knapp 60.000 € festgesetzt. 

Der hiergegen erhobene Einspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen. Auch die Klage vor dem FG Niedersachsen blieb erfolglos.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Halfpoint, Stock-Fotografie-ID: 2096170352

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