Zurechnungsbesteuerung bei Familienstiftungen: Verstoß gegen EU-Recht?
Die Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 Abs. 6 AStG ist auf in EU- und EWR-Staaten ansässige Stiftungen beschränkt und verstößt deshalb gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (BFH, Urt. v. 03.12.2024, Az. IX R 32/22).
Worum geht es?
Das Finanzamt hatte den in Deutschland lebenden Begünstigten einer Schweizer Familienstiftung die Einkünfte der Stiftung nach § 15 Abs. 1 AStG zugerechnet. Die Begünstigten mussten diese Einkünfte daher versteuern, obwohl sie keine Ausschüttungen von der Stiftung erhalten hatten.
§ 15 Abs. 6 AStG enthält unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von der Zurechnung für den Fall, dass die Familienstiftung ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in einem EU- oder EWR-Staat hat. Das Finanzamt hatte die Ausnahme versagt, weil die Stiftung in der Schweiz ansässig ist.
Die Begünstigten wandten unter anderem ein, eine Zurechnung verstieße gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV). Das Finanzgericht Hessen gab ihnen damit Recht.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: SDI Productions, Stock-Fotografie-ID: 626891352
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