Weitere wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem eingetragenen Verein

Kann es neben der Mitgliederversammlung und dem Vorstand noch andere Vereinsorgane geben?

Vor allem in größeren Vereinen existieren häufig noch weitere Vereinsorgane, die die Mitgliederversammlung oder den Vorstand entlasten sollen. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Delegiertenversammlung, einen Aufsichtsrat, einen Beirat, ein Kuratorium oder Ausschüsse handeln. Einem Aufsichtsrat wird häufig die Bestellung und Überwachung des Vorstandes übertragen. Da das Gesetz diese Vereinsorgane nicht kennt, müssen alle Einzelheiten in der Satzung geregelt werden. Es müssen Aufgaben, Zusammensetzung, Bestellung, Amtsdauer, Funktionsweise und Beschlussfassung festgelegt werden. Diesen weiteren Organen darf keine Aufgabe zugewiesen werden, die zwingend dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung zuzuordnen sind.

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