Die Gründung eines Vereins

Wie ist der Ablauf des Gründungsverfahrens?

Die Gründung des Vereins erfolgt durch Einigung der Gründer über die Satzung. Dazu ist das Abhalten einer Gründerversammlung erforderlich, an der mindestens zwei Personen beteiligt sein müssen. Soll der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden, so müssen mindestens 7 Mitglieder vorhanden sein und die Satzung unterzeichnen (§§ 56, 59 Abs. 3 BGB). Weitere formale Vorgaben sind an das Abhalten der Gründerversammlung nicht zustellen. So ist es etwa keine schriftliche Ladung der potentiellen Mitglieder nötig, so dass auch eine spontane Gründung ohne jeglichen Vorlauf möglich erscheint.

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