Gem. Art. 6 Abs. 1 DS-GVO ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten dem Grunde nach immer unzulässig. Davon gibt es allerdings drei wesentliche Ausnahmen: die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die Wahrung berechtigter Interessen oder die Einwilligung der betroffenen Person. Was bedeutet dies konkret für den Verein?
Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst eine Mitgliedschaft Standard oder Premium, um ihn anzusehen.
Schon Mitglied? Hier einloggen: