Maskenpflicht in Bussen und Bahnen endet

Ende Maskenpflicht
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Maskenpflicht in Bussen und Bahnen endet

Der Bund und die Länder lockern die Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Fern- und Nahverkehr. 

Maskenpflicht 

Im bundesweiten Bus- und Bahnverkehr besteht ab dem 2. Februar keine Pflicht mehr zum Tragen einer Corona-Schutzmaske. Im öffentlichen Nahverkehr wurde die Maskenpflicht bereits in den Bundesländern Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein und Sachsen abgeschafft. Die anderen Bundesländer folgen der Abschaffung zum 1. oder 2. Februar. Damit besteht ab dem 2. Februar eine Einheitlichkeit der Regelung im Nah- und Fernverkehr. 

„Angesichts der derzeit gut beherrschbaren Lage ist eine Maskenpflicht nicht mehr zu rechtfertigen“, sagte die niedersächsische Gesundheitsministerin Behrens (SPD). 

Medizinische Einrichtungen 

In Krankenhäusern, Praxen und medizinischen Einrichtungen gilt die Maskenpflicht grundsätzlich zunächst weiter. Lediglich der Freistaat Bayern hat bekannt gegeben, ab Februar für Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und ambulanten medizinischen Pflegeeinrichtungen auf eine Maskenpflicht verzichten zu wollen.

Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber / 196140966

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