Muss der Hertha BSC Quarantäne-Gehälter zahlen?
Im April 2021 infizierten sich mehrere Hertha-Mitarbeiter mit dem Coronavirus. 49 Kontaktpersonen mussten daraufhin in Quarantäne, was zur Absage von Spielen führte. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied jedoch, dass dem Verein die weitergezahlten Gehälter nicht ersetzen werden müssen (VG Berlin, Urt. v. 13.10.2025, Az. 32 K 168/24).
Worum geht es?
Im April 2021 wurden bei dem Fußballverein Hertha BSC mehrere Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet. Infolgedessen mussten neben den Infizierten weitere 49 Kontaktpersonen aus dem Team und dem Betreuerstab in Quarantäne. Diese Maßnahme führte dazu, dass drei Bundesligaspiele abgesagt und später nachgeholt werden mussten.
Vor diesem Hintergrund stellte Hertha BSC auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einen Antrag auf Erstattung der weiterhin gezahlten Gehälter für die betroffenen Mitarbeiter. Dieser Antrag wurde jedoch von der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen abgelehnt, woraufhin der Verein Klage einreichte.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: AndreyPopov, Stock-Fotografie-ID: 1223737256
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