Kündigung einer Impfgegnerin rechtmäßig?

Impfgegner
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kündigung einer Impfgegnerin rechtmäßig?

Eine medizinische Fachangestellte wollte sich nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen. Ihr Arbeitgeber – ein Krankenhaus – kündigte sie daraufhin. Zu Recht, wie das BAG nun entschied (Urt. v. 30.03.2023, Az. 2 AZR 309/22).

Worum geht es?

Laut der Pressemitteilung des Gerichts wurde die Klägerin seit dem 1. Februar 2021 in verschiedenen Stationen der Patientenversorgung eingesetzt. Mehrfach verweigerte sie dabei, sich gegen das SARS-CoV-2 Virus zu impfen. Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31. August 2021. Gegen diese Kündigung erhob die Klägerin Klage mit dem Einwand, dass die Kündigung gegen das Maßregelverbot des § 612a BGB verstoßen würde. Vor dem Wirksamwerden der Impfpflicht am 15. März 2022 sei sie nicht verpflichtet gewesen, einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen.

Wie entschied das Gericht?

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