Test- und Maskenpflicht entfällt Anfang März

Corona Ende Maskenpflicht
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Test- und Maskenpflicht entfällt Anfang März

Alle Test- und Maskenpflichten laufen zum 01.03.2023 aus. Lediglich bei Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesuchen soll weiterhin eine Maskenpflicht gelten. 

Stabile Infektionslage 

Auf eine fast vollständige Beendigung der Masken- und Testpflicht zur Eindämmung des Coronavirus verständigte sich das Bundesgesundheitsministerium mit den Gesundheitsministerien der Länder. Die Infektionslage sei stabil und das Virus im Alltag beherrschbar, sagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD). 

Lediglich für Besucher von medizinischen Einrichtungen soll weiterhin eine Maskenpflicht gelten, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen. Die Maskenpflicht gilt hingegen nicht für die Beschäftigten und Bewohner der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. 

Zuletzt war auch der Anteil der Covid-Toten in Pflegeheimen stark zurückgegangen. In den Vorjahren entfielen noch rund 15 Prozent aller Covid-Toten auf Pflegeheimbewohner. Dieser Anteil sank Ende des Jahres 2022 auf noch rund 3,4 Prozent. Dies spreche dafür, dass die Maßnahmen gewirkt haben, so das Bundesgesundheitsministerium. 

Praxishinweis 

Zu Anfang Februar ist auch bereits die Maskenpflicht für den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr ausgesetzt worden. 

Credit: IMAGO / Bihlmayerfotografie / 155436837

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