Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie bleibt bis Ende 2023 bestehen
Der ermäßigte Steuersatz für den gastronomischen Verkauf von Speisen gilt auch 2023 weiter. Allerdings nur für Speisen.
7 statt 19 Prozent
Schon seit Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurants- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent. Dabei bleibt es auch im neuen Jahr 2023. Dies hat das Bundesministerium der Finanzen bekannt gegeben. Reine Getränkeverkäufe sind von der Steuersenkung weiterhin ausgenommen.
Kombinierter Verkauf
Bei kombiniertem Verkauf von Speisen und Getränken zu einem Pauschalpreis erlaubt die Finanzverwaltung eine Pauschalierung. Danach wird der auf Getränke entfallende Anteil am Gesamtumsatz mit 30 Prozent des Pauschalpreises angesetzt. Dieser Anteil muss also mit 19 Prozent versteuert werden, der Rest mit 7 Prozent.
Praxishinweis
Ursprünglich sollte die befristete Senkung der Umsatzsteuer die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Gatronomiebranche abmildern. Mittlerweile spielen auch die gestiegenen Energiepreise eine Rolle für die Steuersenkung.
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