2G+-Regel im Hygienekonzept eines Sportverbands weiterhin zulässig
Es ist zulässig, dass ein als eingetragener Verein organisierter Spitzensportverband für die Teilnahme an Wettkämpfen ein Hygienekonzept auf Basis einer "2G+-Regel" aufstellt.
Es ist zulässig, dass ein als eingetragener Verein organisierter Spitzensportverband für die Teilnahme an Wettkämpfen ein Hygienekonzept auf Basis einer "2G+-Regel" aufstellt.
Ab dem 01.10.2022 bis zum 07.04.2023 gilt das neue Gesetzespacket für den Herbst und Winter der Ampel-Koalition. Ziel der Corona-Regel ist die Eindämmung der befürchteten Corona-Infektionen in der kalten Jahreszeit. Der Bundestag hat die neuen Corona-Regeln beschlossen, nun muss der Bundesrat noch zustimmen. Was wurde beschlossen?
Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil im Musterfeststellungsverfahren gegen die Fitnessstudiokette Superfit erlassen. Die Mitglieder hätten während der Schließzeiten im Corona-Lockdown keine Beiträge zahlen müssen.
Die Bundesregierung will die Corona-Schutzvorgaben für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 verschärfen.
Auch Zahnärzte sind von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umfasst. Auf den tatsächlichen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
Eine Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung unter Hinweis auf coronabedingter „3-G-Regelung“ ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Das ausgesprochene Dienstausübungsverbot gegenüber einer Grundschullehrerin wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf für vorläufig rechtmäßig erklärt.
Von Sportverbänden für Wettbewerbe statuierte SARS-CoV-2-Schutzbestimmungen unterliegen aufgrund der Verbandsautonomie nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle.
Ein Anbieter einer Corona-Mundspülung wurde wegen der Verbreitung von unlauteren Werbeaussagen vom Landgericht Bielefeld verurteilt.
Ist für den Anspruch auf Erstattung von Betriebsausgaben eines Selbstständigen durch einen Corona-Arbeitsausfall eine nachgewiesene Existenzgefährdung erforderlich?