Suspendierung einer Lehrkraft wegen Verstößen gegen Corona-Schutzmaßnahmen

Suspendierung einer Lehrkraft wegen Verstößen gegen Corona-Schutzmaßnahmen
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Suspendierung einer Lehrkraft wegen Verstößen gegen Corona-Schutzmaßnahmen

Das ausgesprochene Dienstausübungsverbot gegenüber einer Grundschullehrerin wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf für vorläufig rechtmäßig erklärt (Beschluss v. 14.07.2022, Az. 2 L 490/22).

Was ist passiert?

Die Lehrerin hatte wiederholt und vorsätzlich gegen die Regelungen aus der damals geltenden Fassung der Coronabetreuungsverordnung verstoßen. Unter anderem habe sie die eigentlich zweimal wöchentlich geplanten Pooltests in ihrer Klasse nicht ordnungsgemäß durchgeführt. So habe sie nicht die für die Selbsttests vorgesehenen Teststäbchen, sondern handelsübliche Wattestäbchen an die Schüler ihrer Klasse ausgegeben. Außerdem soll sie die im Gebäude geltende Maskenpflicht eigens missachtet und die Einhaltung der Maskenpflicht bei den Schülern nicht konsequent überwacht haben. Da sie trotz ausdrücklicher Weisungen der Schulleitung nicht reagiert habe, wurde ihr die Führung ihrer Dienstgeschäfte untersagt.

Wie entschied das Gericht?

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Foto: IMAGO / Patrick Scheiber / 98280853

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