Kündigung wegen Vorlage einer falschen Impfunfähigkeitsbescheinigung
Wer durch die Vorlage einer falschen Impfunfähigkeitsbescheinigung seinen Arbeitgeber täuscht, verletzt in schwerwiegender Weise arbeitsvertragliche Nebenpflichten.
Wer durch die Vorlage einer falschen Impfunfähigkeitsbescheinigung seinen Arbeitgeber täuscht, verletzt in schwerwiegender Weise arbeitsvertragliche Nebenpflichten.
Wer im Corona-Lockdown seine Fitnessstudiobeiträge weiterzahlen musste, ohne das Studio nutzen zu können, bekommt die in diesem Zeitraum gezahlten Mitgliedsbeiträge zurück.
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sind am 3. April 2022 außer Kraft getreten. Seitdem gilt bundesweit ein Basisschutz mit der Möglichkeit, in bestimmten Gebieten zusätzlich einen Corona-Hotspot mit strengeren Maßnahmen auszurufen. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben hiervon Gebrauch gemacht.
Die Beteiligten stritten sich vor dem Finanzgericht Schleswig-Holstein darüber, ob Mitgliedsbeiträge auch dann als steuerpflichtiges Entgelt anzusehen sind, wenn das Fitnessstudio seine Räumlichkeiten aufgrund der Corona-Pandemie nicht zur Nutzung öffnen durfte.
Mitte Januar überraschte das Robert-Koch-Institut (RKI) viele Bürgerinnen und Bürger mit der plötzlichen Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate. Mittlerweile regen sich verfassungsrechtliche Zweifel.
Der 1.FC Köln hat sich erfolglos gegen die derzeit geltende nordrheinwestfälische Corona-Schutzverordnung gewährt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte den Eilantrag des Vereins ab.
Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale soll auch im Jahr 2022 für die Hilfskräfte der Impf- und Testzentren gelten. Hierauf verständigten sich die Finanzminister der Länder mit dem Bundesfinanzministerium.
Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind 74 Verfassungsbeschwerden gegen die verabschiedete Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen und Kliniken eingegangen. Der Freistaat Bayern hat angekündigt, das Gesetz zur Impfpflicht vorerst nicht umsetzen zu wollen.
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die 2G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Das Bundesland Thüringen hat per Rechtsverordnung verfügt, dass aus Gründen des Infektionsschutzes Sportveranstaltungen ohne Zuschauer stattfinden sollen. Ein Eilantrag gegen die Maßnahme wurde vom OVG Weimar abgelehnt.