Kündigung wegen Vorlage einer falschen Impfunfähigkeitsbescheinigung

Kündigung
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kündigung wegen Vorlage einer falschen Impfunfähigkeitsbescheinigung

Wer durch die Vorlage einer falschen Impfunfähigkeitsbescheinigung seinen Arbeitgeber täuscht, verletzt in schwerwiegender Weise arbeitsvertragliche Nebenpflichten (ArbG Lübeck, Urt. v. 13.04.2022, Az. 5 Ca 189/22).

Was ist passiert?

Die Klägerin arbeitete seit 2004 als Krankenschwester. Im Dezember 2021 informierte der Arbeitgeber, der Beklagte, die Beschäftigten über die eintretende einrichtungsbezogene Impfpflicht gem. § 20a Abs. 1 IfSG und bat bis zum 15.01.2022 um Vorlage eines der gem. § 20a Abs. 2 IfSG geforderten Nachweise.

Die Klägerin legte sodann ihrem Arbeitgeber einen Nachweis vor, der ihr bescheinigte, sich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen zu können. Diesen Nachweis legte der Arbeitgeber dem zuständigen Gesundheitsamt vor.

Wenige Tage später meldete sich das Gesundheitsamt beim Arbeitgeber und teilte diesem mit, dass es sich bei dem von der Krankenschwester vorgelegten Nachweis um eine Fälschung handele. Die Bescheinigung sei aus dem Internet heruntergeladen worden und weise eine Ärztin als Ausstellerin aus, die in Wahrheit nicht existiert.

Die Krankenhausleitung sprach daraufhin gegenüber der Krankenschwester eine außerordentliche und somit fristlose Kündigung aus. Diese erhob eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Lübeck.   

Wie entschied das Gericht?

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