Helfer in Impf- und Testzentren profitieren weiter von Abgabefreibetrag

Impfzentrum Hamburg Eingang
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Helfer in Impf- und Testzentren profitieren weiter von Abgabefreibetrag

Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale soll auch im Jahr 2022 für die Hilfskräfte der Impf- und Testzentren gelten. Hierauf verständigten sich die Finanzminister der Länder mit dem Bundesfinanzministerium.

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

Mit den Pauschalen können Hilfskräfte in Impf- und Testzentren von Steuer- und Abgabefreibeträgen profitieren. Der Staat möchte mit der Pauschale das Engagement in den Tätigkeitsbereichen unterstützen und honorieren.

Beide Pauschalen greifen lediglich bei Vergütungen für Nebentätigkeiten. Die Hilfstätigkeit darf entweder nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle einnehmen oder die Wochenarbeitszeit nicht höher als 14 Stunden liegen.

Für wen gelten die Freibeträge?

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