Kölner Rhein-Energie-Stadion weiterhin nur mit 10.000 Zuschauern

Kölner Rhein-Energie-Stadion weiterhin nur mit 10.000 Zuschauern
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kölner Rhein-Energie-Stadion weiterhin nur mit 10.000 Zuschauern

Der 1.FC Köln hat sich erfolglos gegen die derzeit geltende nordrheinwestfälische Corona-Schutzverordnung gewährt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte den Eilantrag des Vereins ab (Beschluss v. 18.02.2022, Az. 13 B 203/22.NE).

Begrenzung auf 10.000 Zuschauer

Gemäß der in NRW geltenden Corona-Schutzverordnung dürfen Stadien bis zu 50 % ausgelastet werden und die maximale Belegung 10.000 Zuschauer betragen. Die nordrheinwestfälischen Bundesligaclubs können daher aufgrund ihrer Größe alle lediglich 10.000 Zuschauer in ihre Stadien lassen.

Der 1.FC Köln wehrte sich gegen diese Verordnung mit einen Eilantrag vor dem OVG Münster. Der Fußballverein verweist in der Antragsschrift auf das in einem nach oben geöffneten Stadion geringere Infektionsrisiko und auf die immensen finanziellen Einbußen. Die Verordnung sei daher in der derzeitigen Fassung nicht mehr verhältnismäßig.

Wie begründet das OVG Münster seine Entscheidung?

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Bild: IMAGO / Uwe Kraft / 1009571557

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