Bundesverfassungsgericht verpflichtet Gesetzgeber zu Triage-Regelung
Das BVerfG hat entschieden, dass der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen muss, um behinderte Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage zu schützen.
Das BVerfG hat entschieden, dass der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen muss, um behinderte Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage zu schützen.
Die 2-Regel im Einzelhandel wurde vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Eilrechtsschutz außer Vollzug gesetzt.
Das BMF hat jüngst mit Schreiben vom 15. Dezember 2021 mitgeteilt, dass diese Maßnahmen weit überwiegend bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
Ob ein Arbeitnehmer, der zuhause im Homeoffice stürzt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, hat kürzlich das Bundessozialgericht letztinstanzlich entschieden
Das Bundesministerium der Finanzen gewährt für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 Umsatzsteuerbegünstigungen für Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie stehen. Diese Regelung wurde nun für den Veranlagungszeitraum 2022 verlängert (BMF-Schreiben vom 3.12.2021).
Die Universitäten sind zum Wintersemester 2021/2022 weitestgehend zum Präsenzbetrieb zurückgekehrt. In Baden-Württemberg müssen die Studierenden die sogenannte „3G-Regel“ erfüllen, um am präsenten Universitätsbetrieb teilnehmen zu dürfen. Sie haben somit entweder einen Impf- oder Genesenennachweis zu erbringen oder einen aktuellen Antigen-Schnelltest vorzulegen.
Vor dem Oberlandesgericht Jena stritt sich eine Hotelgesellschaft mit einem Verein, welcher in den Hotelräumlichkeiten die Deutsche Grundschulschachmeisterschaften durchführen wollte. Aufgrund der damals geltenden Corona-Verordnung musste die Veranstaltung jedoch abgesagt werden. Die Hotelgesellschaft verlangt daraufhin die Zahlung von Stornierungskosten.
Der Kläger buchte bei der Beklagten, einem eingetragenen Verein welcher Auslandsaufenthalte für Schüler und Schülerinnen organisiert, einen einjährigen Gastschulaufenthalt an einer Highschool in den USA. Der Schüler trat seinen Auslandsaufenthalt jedoch aufgrund der Corona-Pandemie nie an und verlangte daher vom Verein die Rückzahlung der bereits getätigten Geldleistung.
Der BFH hat im Eilverfahren entschieden, dass ein Verein, welcher zum Widerstand gegen die staatlich angeordneten Corona-Maßnahmen aufgerufen hat, die Voraussetzungen zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nicht mehr erfüllt.
Ein Fußballspieler der Westfalenliga beantragte die Aufhebung seiner Gelb-Rot-Sperre, nachdem der Ligabetrieb einige Monate stillgestanden hatte. Als der Verband dies ablehnte, leitete der Verein ein Verfahren am Verbandssportgericht ein.