Corona

Fitnessstudios: Automatische Vertragsverlängerung durch Corona-Pandemie?

Fitnessstudios waren während des ersten Corona-Lockdowns, neben vielen anderen Einrichtungen, von behördlichen Schließungsanordnungen betroffen. Eine in Waldbrunn ansässige GmbH, die mehrere Fitnessstudios betreibt, wollte die bestehenden Verträge um diese Schließungszeit verlängern, ohne dass ihre Kunden hierzu eingewilligt haben. Das Landgericht Würzburg beschäftigte sich mit diesem Vorgehen (Az. 11 O 684/21 UWG).