Corona-kritischer Verein ist nicht gemeinnützig tätig

Corona-Leugner verlieren Steuerprivileg
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Corona-kritischer Verein ist nicht gemeinnützig tätig

Ein Verein kann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn er die Allgemeinheit auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege fördert, § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO. Der BFH hat im Eilverfahren entschieden, dass ein Verein, welcher zum Widerstand gegen die staatlich angeordneten Corona-Maßnahmen aufgerufen hat, die Voraussetzungen zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nicht mehr erfüllt (BFH, Beschluss v. 18.08.2021 – Az. V B 25/21).

Wie trat der Verein auf?

Der Verein verfolgte nach seiner Satzung das Ziel der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung des allgemeinen demokratischen Staatswesens. Während der Corona-Pandemie fiel der Verein hingegen insbesondere mit Kritik an den staatlich angeordneten Schutzmaßnahmen auf. So stellte der Verein Dokumente auf seiner Homepage hoch, in denen die Effektivität von Schutzmasken angezweifelt wurde. Es sei nach Ansicht des Vereins durch das Tragen der Maske vielmehr mit gesundheitlichen Nebenwirkungen zu rechnen. Der Verein verlangte die sofortige Aufhebung der Corona-Maßnahmen. Weiterhin rief er dazu auf, sein Widerstandsrecht, das jedem Bürger gem. Art. 20 Art. 4 GG zusteht, auszuüben, um so den Druck auf die politischen Entscheidungsträger zu verschärfen.

Das Finanzamt erließ in der Folge einen Bescheid zur Zahlung der Körperschaftssteuer und der Zahlung eines Solidaritätszuschlags, da der Verein seinen satzungsmäßigen Zweck nicht mehr verfolge, sondern nun lediglich originär politisch tätig ist. Eine Gemeinnützigkeit könne nicht mehr festgestellt werden. Der Verein legte daraufhin Einspruch gegen die Versagung der Steuerbefreiung ein. Er ist der Ansicht, dass er durchaus weiterhin gemeinnützig tätig ist, da er die Bevölkerung in der Zeit der Corona-Pandemie weiterhin zu gesundheitlichen Themen informiere und berate.

Wie entschied das Gericht?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildnachweis: IMAGO / ZUMA Wire / Bildnummer: 140599585

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar