Fitnessstudios: Automatische Vertragsverlängerung durch Corona-Pandemie?

Fitnessstudio
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Fitnessstudios: Automatische Vertragsverlängerung durch Corona-Pandemie?

Fitnessstudios waren während des ersten Corona-Lockdowns, neben vielen anderen Einrichtungen, von behördlichen Schließungsanordnungen betroffen. Eine in Waldbrunn ansässige GmbH, die mehrere Fitnessstudios betreibt, wollte die bestehenden Verträge um diese Schließungszeit verlängern, ohne dass ihre Kunden hierzu eingewilligt haben. Das Landgericht Würzburg beschäftigte sich mit diesem Vorgehen (Az. 11 O 684/21 UWG).

Automatische Vertragsverlängerung wegen der Pandemie?

Die beklagte Fitnessstudiokette war der Ansicht, dass sich die laufenden Verträge um die Dauer der Schließungsanordnung verlängern müssten und sich das Vertragsende daher entsprechend zeitlich nach hinten verlegen würde. Das Fitnessstudio buchte somit mehrfach Mitgliedsbeiträge ab, obwohl die Verträge eigentlich schon beendet waren. Sie erachtete dies als interessengerecht an, da nur so die ursprünglich vereinbarte Mitgliedsdauer auch eingehalten würde.

Mehrere Kunden wehrten sich gegen dieses Vorgehen. Geklagt hatte schließlich der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV).

So entschied das Gericht

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