Kein Aufstiegsrecht bei vorzeitigem Saisonabbruch

Regionalliga Südwest: Keine Aufsteiger
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kein Aufstiegsrecht bei vorzeitigem Saisonabbruch

Fußballvereine, welche den ersten Tabellenplatz belegen, haben keinen zwingenden Anspruch auf einen Liga- Aufstieg, wenn die Saison durch die Corona-Pandemie vorzeitig beendet worden ist. So entschied es das Landgericht Mannheim (Az. 14 O 83/21).

Fußballverein begehrt Aufstieg in die Regionalliga

Der klagende Verein spielte in der Oberliga Baden-Württemberg. In der Saison 2020/2021 führte er die Liga nach 13 Spieltagen mit 35 Punkten an. Im Oktober 2020 wurde die Saison aufgrund der Corona-Pandemie außerplanmäßig unterbrochen. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs erfolgte nicht.

Der Verein war daher der Ansicht, in der kommenden Saison in der nächsthöheren Liga, der Regionalliga Südwest, antreten zu dürfen. Er habe schließlich als Tabellenerster die Liga beendet und somit einen Anspruch auf einen Aufstieg. Die Regionalliga Südwest versagte dem Verein hingegen den Aufstieg. Die Liga habe rechtswirksam beschlossen, dass mögliche Aufsteiger mindestens 50 % der Spiele absolviert haben müssen. Dies erfülle der klagende Verein mit nur 13 absolvierten Spielen nicht.

Wie entschied das Gericht?

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