Präsenzunterricht in einer privaten Kunstschule
Die Beschränkung des Präsenzunterrichts auf eine Teilnehmerzahl von Personen bei privaten Kunstschulen ist voraussichtlich rechtmäßig. Eine Ungleichbehandlung gegenüber staatlichen Hochschulen, die Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern zulassen können, liegt nicht vor.