Frist für virtuelle Mitgliederversammlungen endet am 30.12.2021
Ab dem 30. Dezember 2021 enden die Übergangsregelungen des § 5 COVID-19-Gesetz und die alte Rechtslage tritt wieder in Kraft. Für Vereine bedeutet dies Handlungsbedarf, möchten sie die Vorteile der Regelungen auch in den Folgejahren nutzen.