Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Corona – das BMF klärt auf
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 26.04.2021 seine „FAQ“ zu den steuerlichen Regelungen in der Corona-Pandemie ergänzt. Wir stellen Euch die wesentlichen neuen Aussagen und Klarstellungen des BMF zusammen.
Mittelverwendung
Grundsätzlich müssen gemeinnützige Organisationen eingenommene Mittel innerhalb von zwei Jahren zur Erfüllung der steuerbegünstigen Satzungszwecke verwenden. Da die Aktivität vieler Organisationen aufgrund der Pandemie oft eingeschränkt oder sogar eingestellt ist, ist die Einhaltung dieser Frist mit Schwierigkeiten verbunden. Das BMF stellt klar, dass hierbei auch die Corona-Pandemie bei der Frist berücksichtigt werden muss. Eine konkrete Fristverlängerung wird jedoch nicht genannt.
Rücklagen
Das BMF stellt ferner klar, dass Rücklagen, die für andere Zwecke gebildet worden sind, nunmehr aufgelöst werden dürfen, um eine wirtschaftliche Notlage aufgrund der Corona-Pandemie abzumildern.
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