Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Corona – das BMF klärt auf

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Corona – das BMF klärt auf

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 26.04.2021 seine „FAQ“ zu den steuerlichen Regelungen in der Corona-Pandemie ergänzt. Wir stellen Euch die wesentlichen neuen Aussagen und Klarstellungen des BMF zusammen.

Mittelverwendung

Grundsätzlich müssen gemeinnützige Organisationen eingenommene Mittel innerhalb von zwei Jahren zur Erfüllung der steuerbegünstigen Satzungszwecke verwenden. Da die Aktivität vieler Organisationen aufgrund der Pandemie oft eingeschränkt oder sogar eingestellt ist, ist die Einhaltung dieser Frist mit Schwierigkeiten verbunden. Das BMF stellt klar, dass hierbei auch die Corona-Pandemie bei der Frist berücksichtigt werden muss. Eine konkrete Fristverlängerung wird jedoch nicht genannt.

Rücklagen

Das BMF stellt ferner klar, dass Rücklagen, die für andere Zwecke gebildet worden sind, nunmehr aufgelöst werden dürfen, um eine wirtschaftliche Notlage aufgrund der Corona-Pandemie abzumildern.

Rückerstattung von Beiträgen

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar