„FAQ“ des BMF zur Corona-Krise (Gemeinnützigkeit)

FAQ des BMF zur Corona-Krise
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

„FAQ“ des BMF zur Corona-Krise (Gemeinnützigkeit)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Im Rahmen eines „FAQ“ gibt das BMF nun einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen.

Welche konkreten Themen hat das BMF in seinem „FAQ“ angesprochen?

Mit Schreiben vom 06.05.2020 hat das BMF eine Reihe von Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise beantwortet. Einige dieser Fragen betreffen auch Maßnahmen im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts. Hierbei geht es insbesondere um Tätigkeiten im Bereich der Corona-Hilfe, um entgeltliche Tätigkeiten, um die Mittelverwendung, um Auflösung von Rücklagen, um die Erstattung von Mitgliedsbeträgen sowie um Erstattung von Ticketpreisen für Sport- und Kulturveranstaltungen. Im Folgenden sollen die wesentlichen Aussagen des BMF zu den genannten Themen kurz zusammengefasst werden.

Welche neuen Erkenntnisse sind aus den Ausführungen des BMF zu ziehen?

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