Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 verlängert

Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 verlängert
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 verlängert

Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen hat der Gesetzgeber die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen um 3 Monate verlängert.

Welche Fristen gelten nun genau für die Steuererklärungen 2020?

Für natürliche oder juristische Personen, die ihre Steuererklärungen ohne einen Steuerberater erstellen gilt der 31.10.2021 als Abgabetermin. Diejenigen, die einen Steuerberater beauftragen, können sich etwas mehr Zeit lassen. Hier ist nämlich auf den 31.05.2022 abzustellen. Diesen Regelungen hat der Bundesrat am 26.06.2021 zugestimmt. Begründet wurde die Verlängerung der Fristen ausschließlich mit der Sondersituation in der Corona-Pandemie.

Praxishinweis:

Wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen nicht eingehalten werden kann (z.B., weil noch nicht alle erforderlichen Belege vorliegen), sollte bei Finanzamt rechtzeitig ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt. Wird dieser nicht gestellt und wird die Frist nicht eingehalten, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen.

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