Erlaubnis zur Öffnung eines Freilichtmuseums für Publikumsverkehr
Weitläufige Außenbereiche von Freilicht- und „Freiluft“-Museen sind aus infektiologischer Sicht mit den Außenbereichen von zoologischen und botanischen Gärten hinreichend vergleichbar. Daher ist solchen Museen die Eröffnung für den Publikumsverkehr zu ermöglichen.