Antrag gegen Gesangsverbot bei Gottesdiensten ohne Erfolg

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Antrag gegen Gesangsverbot bei Gottesdiensten ohne Erfolg

Das aufgrund einer Verordnung in Niedersachen bestehende Gesangsverbot in Gottesdiensten wird nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies entschied das OVG Lüneburg.

Worüber musste das Oberverwaltungsgericht Lüneburg konkret entscheiden?

Beim Antragsteller handelte es sich um einen eingetragenen Verein mit Sitz in Niedersachsen. Als freikirchliche Gemeinde fördert er ein christliches Leben im Sinne der Bibel und unterstützt dabei das christliche Zeugnis des Einzelnen. Er unterhält im Landkreis Gifhorn ein Gotteshaus und veranstaltet dort regelmäßig auch Gottesdienste.

Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat nach mehrfachen Änderungen eine am 02.11.2020 in Kraft getretene Verordnung veröffentlicht, die u.a. besagt, dass jeglicher Gesang der Besucherinnen und Besucher von Gottesdiensten zu unterlassen ist. Gegen dieses Gesangsverbot wendet sich der Verein nun mit einem Normenkontrolleilantrag.

Der Verein beruft sich auf eine Verletzung der Religionsfreiheit. Der kultische Gesang während des Gottesdienstes sei als zentrales Element der Glaubensvermittlung vom Schutzbereich der Religionsfreiheit umfasst. Der Gemeindegesang sei aus theologischer Sicht ein wesentlicher und unverzichtbarer integraler Bestandteil der vom Verein veranstalteten Gottesdienste, der in fundamentaltheologischer, seelsorgerischer und historischer Hinsicht geboten sei. Der Verein verwies ferner darauf, dass bestehende Infektionsgefahren durch Hygienekonzepte hinreichend vorgebeugt werden könnten.

Wie hat das OVG über den Normenkontrolleilantrag entschieden?

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