Erleichterung der Vereinsführung in der Pandemie: COVMG wird bis Ende August 2022 verlängert
Der Deutsche Bundestag hat am 7.09.2021 das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis August nächsten Jahres verlängert.
Was bringt das COVMG für Vorteile?
Das COVMG soll die Beschlussfähigkeit von Vereinen während der Corona-Pandemie sicherstellen und enthält hierfür etliche relevante Erleichterungen und Sonderregelungen.
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