Versicherung zahlt nicht bei Corona-bedingter Betriebsschließung

wegen Corona geschlossen
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Versicherung zahlt nicht bei Corona-bedingter Betriebsschließung

Geschäftsinhaber, die von ihren Versicherungen Entschädigungszahlungen für eine durch die Corona-Pandemie behördlich angeordnete Betriebsschließung erhalten wollten, sind vor dem OLG Köln gescheitert (Az. 9 U 14/21).

Corona nicht vom Leistungsversprechen umfasst

Die Kläger waren im Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 angewiesen worden, ihr Geschäft für mehrere Wochen einzustellen. Daraufhin versuchten sie, ihre Betriebsschließungsversicherung in Anspruch zu nehmen, die bei Schließungen aufgrund von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger eingreifen soll. Der Vertrag enthielt eine Klausel, dass die Versicherung bei den in den §§ 6, 7 IfSG genannten Krankheiten eingreift. Die Kläger sind der Ansicht, dass diese Aufzählung nicht abschließend sei, sondern das neuartige Coronavirus mitumfasst ist.

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