Verlängerung der Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Covid-19-Pandemie
Das Bundesministerium der Finanzen gewährt für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 Umsatzsteuerbegünstigungen für Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie stehen. Diese Regelung wurde nun für den Veranlagungszeitraum 2022 verlängert (BMF-Schreiben vom 3.12.2021).
Was sieht die Regelung vor?
Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden, können aus Billigkeitsgründen gem. § 4 Nr. 18 UStG als umsatzsteuerfrei behandelt werden.
…
Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.
Schon Mitglied? Hier einloggen:
Link zum BMF-Schreiben:
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.