Bundesverfassungsgericht verpflichtet Gesetzgeber zu Triage-Regelung
Das BVerfG hat entschieden, dass der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen muss, um behinderte Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage zu schützen (BVerfG v. 16.12.2021, Az. 1 BvR 1541/20).
Verfassungsbeschwerde eingereicht
Neun Menschen mit Behinderungen hatten sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers gewandt, da dieser keine Vorgaben für eine mögliche Triage-Situation erlassen hat. Sie befürchteten aufgrund ihrer Behinderung schlechter behandelt oder gar von lebensrettenden Maßnahmen komplett ausgeschlossen zu werden, da bei ihnen die Erfolgsaussichten einer intensivmedizinischen Behandlung statistisch gesehen schlechter seien.
Wie entschied das BVerfG?
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