Stellt Sturz im Homeoffice ein Arbeitsunfall dar?

Sturz im Homeoffice
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Stellt Sturz im Homeoffice ein Arbeitsunfall dar?

Ob ein Arbeitnehmer, der zuhause im Homeoffice stürzt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, hat kürzlich das Bundessozialgericht letztinstanzlich entschieden (BSG v. 8.12.2021, Az. B 2 U 4/21 R).

Was ist passiert?

Der Arbeitnehmer war morgens auf dem Weg in sein heimisches Büro eine Wendeltreppe hinabgestürzt. Er zog sich hierbei einen Brustwirbeltrümmerbruch zu. Seine Berufsgenossenschaft wollte nicht zahlen. Sie war der Meinung, es liege kein Arbeitsunfall vor, da sich der Sturz im häuslichen Wirkungskreis und damit nicht auf einem versicherten Arbeitsweg ereignet habe.

Das erstinstanzlich zuständige Sozialgericht Aachen bejahte hingegen einen Arbeitsunfall, und zwar als Sturz auf einem versicherten „Betriebsweg“. Die Berufsgenossenschaft legte Berufung ein. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab sodann der Berufsgenossenschaft Recht. Der Arbeitnehmer befand sich während des Sturzes nicht auf einem versicherten Weg, im Sinne des § 8 Abs. 1 S.1 SGB VII oder des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII. Die Berufsgenossenschaft müsse daher nicht zahlen. Hiergegen legte der Arbeitnehmer sodann Revision zum Bundessozialgericht ein.

Wie entschied das Bundessozialgericht?

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