Anspruch auf Stornierungskosten wegen Corona-bedingter Veranstaltungsabsage?

Schach Corona abgesagt
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Anspruch auf Stornierungskosten wegen Corona-bedingter Veranstaltungsabsage?

Vor dem Oberlandesgericht Jena stritt sich eine Hotelgesellschaft mit einem Verein, welcher in den Hotelräumlichkeiten die Deutsche Grundschulschachmeisterschaften durchführen wollte (OLG Jena, Urteil v. 9.11.2021 – 7 U 16/21). Aufgrund der damals geltenden Corona-Verordnung musste die Veranstaltung jedoch abgesagt werden. Die Hotelgesellschaft verlangt daraufhin die Zahlung von Stornierungskosten.

Was ist passiert?

Der Verein schloss mit der Hotelgesellschaft zur Durchführung der Veranstaltung, welche im Mai 2020 stattfinden sollte, einen Reservierungs- und Veranstaltungsvertrag ab. Nachdem das Land Thüringen vor Beginn der Veranstaltung eine Verordnung erließ, die derartige Großveranstaltungen untersagte, trat der Verein von dem Vertrag mit der Hotelgesellschaft zurück. Die Hotelgesellschaft verlangte daraufhin Stornierungskosten in Höhe von 25.325 EURO. Der Verein lehnte die Zahlung ab, woraufhin die Hotelgesellschaft Klage vor dem Landgericht Erfurt erhob. Das Landgericht Erfurt wies die Klage in erster Instanz ab.

Wie entschied das OLG Jena?

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