2G-Regelung in Niedersachsen vorläufig gekippt

2G im Einzelhandel gekippt
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

2G-Regelung in Niedersachsen vorläufig gekippt

Die 2-Regel im Einzelhandel wurde vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Eilrechtsschutz außer Vollzug gesetzt (OVG Lüneburg v. 16.12.2021. Az. 13 MN 477/21).

Was regelte die Verordnung des Niedersächsischen Ministeriums?

§ 32 S. 1 IfSG ermächtigt die Bundesländer dazu, eigene Rechtsverordnungen zur Bekämpfung und Eindämmung des Corona-Virus zu erlassen. Im November erließ das Niedersächsische Gesundheitsministerium eine Verordnung, nach der in solchen Landkreisen und Städten, die eine 7-Tage-Hospitalisierungsrate von mindestens 3 aufweisen (sog. Warnstufe 1), nur solche Personen im Einzelhandel Eintritt bekommen, die einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorweisen können. Ausgenommen waren solche Einzelhandelsbetriebe, die der Grundversorgung dienen, wie Lebensmittel- oder Drogerieläden. Negativ getestete Personen sollten die betroffenen Geschäfte somit nicht mehr besuchen dürfen.

Gegen die Verordnung wandte sich die Inhaberin eines Einzelhandelsgeschäfts. Sie befürchtete bei einer Fortgeltung der Rechtsverordnung erhebliche Umsatzrückgänge, welche durch das Ziel des Infektionsschutzes nicht gerechtfertigt seien. Sie sieht sich in ihrer Berufsausübungs- und Eigentumsfreiheit verletzt.

Wie begründete das Gericht seine Entscheidung?

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