Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen

Fitnessstudio
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen

Wer im Corona-Lockdown seine Fitnessstudiobeiträge weiterzahlen musste, ohne das Studio nutzen zu können, bekommt die in diesem Zeitraum gezahlten Mitgliedsbeiträge zurück. Das bestätigte nun der BGH (Urt. v. 4.05.2022, Az. XII ZR 64/21).

Was ist passiert?

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatten über einen mehrmonatigen Zeitraum Fitnessstudios, neben vielen anderen Einrichtungen, zwangsweise durch behördliche Anordnung geschlossen. Eine Fitnessstudiobetreiberin hatte ihren Mitgliedern die Monatsbeiträge trotzdem weiterhin vom Konto eingezogen.

Die von ihr stattdessen angebotene „Gutschrift über Trainingszeit“ lehnte ein Kunde, der hiesige Kläger, ab und verlangte stattdessen die Rückzahlung der geleisteten Monatsbeiträge. Die Fitnessstudiobetreiberin kam der Aufforderung nicht nach, woraufhin ein gerichtliches Verfahren eingeleitet worden ist.

Wie begründet der BGH seine Entscheidung?

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