Kostenfreies Umbuchungsrecht bei Flugannullierung aufgrund Corona-Pandemie?

FluggastrechteVO
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kostenfreies Umbuchungsrecht bei Flugannullierung aufgrund Corona-Pandemie?

Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) und c) FluggastrechteVO gewähren dem Fluggast bei Annullierung eines Fluges aufgrund der Corona-Pandemie kein beliebiges, kostenfreies Umbuchungsrecht, das außerhalb jeden Zusammenhangs mit der ursprünglichen Reiseplanung steht (Amtlicher Leitsatz: OLG Köln v. 06.05.2022, Az. 6 U 219/21).

Was ist passiert?

Der Kläger ist ein Verein, der sich für die Durchsetzung von Verbraucherinteressen einsetzt. Die Beklagte betreibt ein Luftfahrtunternehmen, welches in der Zeit der Corona-Pandemie zahlreiche Flüge annullieren musste.

Zwei Fluggäste verlangten aufgrund der Annullierung ihrer Flugverbindungen eine Ersatzbeförderung zu einem selbst gewählten, teilweise mehrere Monate später liegenden Wunschtermin. Die Beteiligten streiten sich nun über die Frage, ob die Kunden einen kostenfreien Anspruch auf eine Beförderung zu einem späteren Termin haben oder ob sie bei deutlich späterer Reise einen Aufpreis zahlen müssen. Der klagende Verbraucherschutzverein ist der Ansicht, dass ein etwaiger Aufpreis gegen die Fluggastrechteverordnung verstoßen würde.

Entscheidung des OLG Köln

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