Fitnessstudiokette Superfit muss Mitgliedsbeiträge erstatten

Fitnessstudio geschlossen
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Fitnessstudiokette Superfit muss Mitgliedsbeiträge erstatten

Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil im Musterfeststellungsverfahren gegen die Fitnessstudiokette Superfit erlassen. Die Mitglieder hätten während der Schließzeiten im Corona-Lockdown keine Beiträge zahlen müssen (KG Berlin, Urteil v. 29.08.2022, Az. 20 MK 1/21).

Musterfeststellungsklage mit über 1000 Anmeldungen

Das Fitnessstudio verlangte von ihren Mitgliedern während der coronabedingten Schließungsanordnung weiterhin die Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
Die Verbraucher wandten sich an die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), welche eine Musterfeststellungsklage beim Kammergericht einreichte. Bislang haben sich eigenen Angaben zufolge 1.165 Verbraucher und Verbraucherinnen der Klage angeschlossen.

Das Fitnessstudio hat sich im Verfahren dem Druck des Verbandes gebeugt und den Anspruch, also die Rückzahlung der Beiträge, anerkannt. „Das Anerkenntnis der Gegenseite beweist, dass es sich lohnt zu kämpfen, um rechtswidriges Verhalten zu unterbinden“, so der vzbv. Die Verbraucher sollen laut vzbv ebenfalls die Mahn- und Inkassokosten vom Fitnessstudio ersetzt verlangen.

Das Gericht hat außerdem geurteilt, dass das Fitnessstudio die Verträge nicht einfach verlängern durfte, indem es die Dauer der Schließzeiten an die Vertragslaufzeit anhängt.

Auch der BGH hat bereits zu dem Thema geurteilt

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