2G+-Regel im Hygienekonzept eines Sportverbands weiterhin zulässig
Es ist zulässig, dass ein als eingetragener Verein organisierter Spitzensportverband für die Teilnahme an Wettkämpfen ein Hygienekonzept auf Basis einer „2G+-Regel“ aufstellt.
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat durch Beschluss die Beschwerde der Antragstellerin gegen den vorangegangenen Beschluss des Landgerichts Köln zurückgewiesen. An der 2G+-Regel kann der Verband ungeachtet eines veränderten Infektionsgeschehens und zwischenzeitlich in Kraft getretener gesetzgeberischer Lockerungen festhalten (OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2022, Az. I-4 W 27/22).
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