Corona-Regeln für Herbst und Winter

Änderung des Infektionsschutzgesetzes 2022
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Corona-Regeln für Herbst und Winter

Die Bundesregierung will die Corona-Schutzvorgaben für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 verschärfen.

Was ist geplant?

Die Bundesregierung hat unter Federführung des Gesundheits- und Justizministeriums neue Corona-Schutzkonzepte entworfen. Die Pläne sehen eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sollen auch medizinische Masken tragen dürfen. In Kliniken und Pflegeheimen soll neben einer Maskenpflicht auch ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden müssen, um Zutritt zu den Einrichtungen zu erhalten.

Schärfere Regeln, wie eine Maskenpflicht im Nahverkehr und in öffentlichen Innenräumen sowie eine Testpflicht in Schulen und Kitas, können die Länder je nach Infektionslage selbstständig anordnen. Somit kann es auch erneut zu einer Maskenpflicht in Restaurants und Bars kommen. Hiervon können wiederum Personen ausgenommen werden, die sich nachweislich innerhalb der letzten drei Monate mit dem Coronavirus infiziert oder hiergegen geimpft worden sind.

Der Entwurf wurde vom Bundeskabinett bestätigt und muss nun vom Bundestag beschlossen werden. Anschließend hat der Bundesrat zuzustimmen.

Sonderzahlungen für Corona-Beauftragte

Gänzlich neu sind geplante Sonderzahlungen für sogenannte „Corona-Beauftragte“ in Pflegeheimen. Die Beauftragen haben sich um die innerhäuslichen Impfungen und Therapien für Infizierte zu kümmern. Die Einrichtungen sollen für den Mehraufwand 250 EUR pro Monat bekommen. Für die Beschäftigen, die die Aufgaben alleine oder mit mehreren gemeinsam übernehmen können, soll es insgesamt 750 EUR geben.

Praxishinweis

Die neuen Regeln müssen vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Koalitionspartei FDP möchte an den Plänen noch Veränderungen vornehmen, insbesondere mildere Schutzregeln für den Flugverkehr vereinbaren.

Bild: IMAGO / epd / 166673272

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