Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Inklusionsbetrieben?
Der ermäßigte Steuersatz kommt für sog. Inklusionsbetriebe dann in Betracht, wenn der Anteil der zu berücksichtigenden Beschäftigen mindestens 40 % beträgt. Dazu gehören neben schwerbehinderten Menschen nun auch psychisch kranke Menschen...