Keine Steuerfreiheit der Einnahmen aus sozialpädagogischer nachmittäglicher Betreuung
Zahlungen eines Landkreises an eine Sozialpädagogin für eine sozialpädagogische nachmittägliche Betreuung sind nicht von der Einkommensteuer befreit, da solche Geldleistungen nicht als uneigennützig gewährte Unterstützungsleistungen anzusehen sind.