Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung eines Berufsverbandes

Umsatzsteuererklärung
Geschrieben von: Schomerus

Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung eines Berufsverbandes

Ein Berufsverband in der Rechtsform eines nichtgemeinnützigen Vereins kann mit seinen Leistungen gegen Mitgliederbeiträge voll umsatzsteuerpflichtig und damit zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sein.

Das FG Berlin-Brandenburg hatte sich in seinem Urteil vom 13.09.2017 (Az. 2 K 2164/15) mit der Unternehmereigenschaft eines Berufsverbandes zu beschäftigen. Der Kläger ist ein Berufsverband einer Wirtschaftsbranche in der Rechtsform eines Vereins. Nach seiner Satzung hat der Kläger die Aufgabe, seine Mitglieder in politischen sowie fachlichen Fragen zu vertreten und bei ihren wirtschaftlichen Zielen zu unterstützen, soweit sich diese nicht auf den Bereich eines angeschlossenen Landesverbandes beschränken. Der Kläger verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen. Ordentliche Mitglieder des Klägers können die Unternehmen (juristische und natürliche Personen) der Wirtschaftsbranche sowie Wirtschafts-, Arbeitgeber- und Fachverbände auf Bundeslandebene werden. Der Kläger ist nicht als gemeinnützig anerkannt. Wie in der Beitragsordnung vorgesehen, stellte der Kläger seinen Mitgliedern hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge durchweg Rechnungen mit gesondertem Ausweis einer Umsatzsteuer von 19 %.

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar