Steuerbefreiung für Dienstleistungen selbständiger Zusammenschlüsse für ihre Mitglieder („Kostenteilungsgemeinschaft“)

Geschrieben von: Schomerus

Steuerbefreiung für Dienstleistungen selbständiger Zusammenschlüsse für ihre Mitglieder („Kostenteilungsgemeinschaft“)

Die Bundesregierung hat gegen ihre Verpflichtungen aus der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie verstoßen, indem sie die Mehrwertsteuerbefreiung auf selbständige Zusammenschlüsse von Personen beschränkt, deren Mitglieder eine begrenzte Anzahl von Berufen ausüben.

Dem Urteil des EuGHs vom 21.09.2017 (Az. C-616/15) liegt eine Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zugrunde. Im Kern ging es um die deutsche Regelung in § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG, die die umsatzsteuerliche Befreiung von Leistungen von Gemeinschaften ausschließlich auf Zusammenschlüsse beschränkt, deren Mitglieder Berufe ausüben, die dem Gesundheitsbereich angehören.

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