Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer bei Grundstücksschenkung unter Auflage

Geschrieben von: Schomerus

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer bei Grundstücksschenkung unter Auflage

Grundstücksschenkungen unter einer Auflage unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn die Auflage bei der Schenkungsteuer grundsätzlich abziehbar ist. Unerheblich ist hierbei, ob die Auflage tatsächlich bei der Schenkungsteuer abgezogen wurde. Dies gilt auch, wenn die Schenkung insgesamt von der Schenkungssteuer befreit ist.

Im vom BFH zu entscheidenden Fall (Urteil vom 12.07.2016, Az. II R 57/14) erhielt der Kläger, ein gemeinnütziger Verein, den hälftigen Miteigentumsanteil an einem bebauten Grundstück geschenkt. Die Schenkerin behielt sich das dingliche Recht zur alleinigen und ausschließlichen Nutzung der Wohnung im Obergeschoss des Hauses sowie zur Mitbenutzung aller Gemeinschaftsräume und Einrichtungen vor. Das Finanzamt setzte die Grunderwerbssteuer auf Grundlage des halben Kapitalwerts fest.

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