Treuhänder einer Stiftung als Eigentümer im Grundbuch?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Treuhänder einer Stiftung als Eigentümer im Grundbuch?

Bei Erbeinsetzung einer unselbstständigen Stiftung ist deren Rechtsträger Erbe und dementsprechend als Eigentümer ins Grundbuch einzutragen (OLG Köln, Beschl. v. 11.12.2023, Az. 2 Wx 203/23).

Worum geht es?

Der Erblasser hatte in seinem Testament verfügt, dass unter anderem ein Grundstück seines Vermögens an eine nicht rechtsfähige Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung eines Dritten fallen solle. Die Stiftung solle auf dem Gebiet der Behindertenhilfe gemeinnützige Zwecke erfüllen. Über die konkrete Verwendung der Mittel hatte der Treuhänder im Rahmen des Stiftungszwecks entschieden.

Aufgrund der Anordnung einer treuhänderischen Verwaltung vertrat der Treuhänder die Auffassung, dass er und nicht die unselbstständige Stiftung als Eigentümer des Grundstücks in das Grundbuch einzutragen sei. Die Rechtspflegerin lehnte die Eintragung ab, da kein Erbschein vorliegt, der den Treuhänder als Erben legitimiert. 

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: AndreyPopov, Stock-Fotografie-ID: 1364970951

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