Besucherführungen beim Bundestag als umsatzsteuerfreie Leistungen

Umsatzsteuererklärung
Geschrieben von: Schomerus

Besucherführungen beim Bundestag als umsatzsteuerfreie Leistungen

Ein für den Besucherdienst des Deutschen Bundestages tätiger Dozent ist mit seinen Führungen und Vorträgen zwar nicht nach nationalem Recht jedoch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit

Der BFH hatte sich in seiner Entscheidung vom 10.08.2016 (Az. V R 38/15) mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Dozentenleistungen für den Besucherdienst des Deutschen Bundestages zu beschäftigen.

Derartige Leistungen erbrachte im zugrundeliegenden Fall nämlich der Kläger aufgrund von Rahmenverträgen, die er mit der Bundesrepublik Deutschland schloss. Der Kläger hatte während seiner Tätigkeit in einer Vielzahl alters- und zielgruppengerechte Veranstaltungen staatspolitische und historische Themen zu repräsentieren. Zielgruppe seiner Veranstaltungen waren vor allem Schüler, aber auch Studenten, Bundeswehrangehörige, Lehrer und Ausbilder. Der Kläger informierte dabei über die Geschichte des deutschen Parlamentarismus, über Funktion, Struktur und Arbeitsweise des Deutschen Bundestages sowie über die demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse. Zudem wurden mehrtägige politische Planspiele durchgeführt. Das Finanzamt ordnete die Tätigkeiten des Klägers als umsatzsteuerpflichtig ein.

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