Ermäßigter Steuersatz für Techno- und House-Konzerte
Eintrittserlöse für Musikaufführungen unterschiedlicher Stilrichtungen (insbesondere Tech-House, Elektro-House, Techno) durch renommierte DJs sind steuerermäßigt, wenn diese Aufführungen den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen.